Sachkunde Terraristik §11 - Sachkunde-und Gefahrtierschulungszentrum Oberammergau

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Sachkunde Terraristik §11

§ 11 Sachkunde Terraristik

Warum?

Das Tierschutzgesetz definiert in §11 dass, wer....

        • gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handeln will,
        • gewerblich mit Wirbeltieren handeln will,
        • ein Tierheim leiten will,
        • einen Zoo leiten will,
        • wer Tiere für andere trainieren will,
        • wer Tiere in einer geweblichen Einrichtung pflegen will,

die Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde braucht.

Der Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz richtet sich an alle Personen, die den Regelungen des § 11 TierSchG unterliegen. Dies können sein: gewerbliche Züchter, Tierhandel, Ausstellung von Tieren, Betreiben von Tierheimen / tierheimähnlichen Einrichtungen (z.B. Auffangstationen), Mitarbeiter von derartigen Einrichtungen, Mitarbeiter im Zoofachhandel, Börsenveranstalter.

Ob Sie den Regelungen des § 11 TierSchG unterliegen, klären Sie bitte mit der für Sie zuständigen Veterinärbehörde.
Ist dies der Fall, klären Sie unbedingt vor Buchung einer Schulung / Prüfung mit Ihrer Veterinärbehörde, ob diese den VDA / DGHT-Sachkundenachweis anerkennt.


Sachkunde-und Gefahrtierschulungszentrum Oberammergau                                                                                         E-Mail: t.luecke@reptilien-haus.de

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