Sachkunde Terraristik §11
§ 11 Sachkunde Terraristik
Warum?
Das Tierschutzgesetz definiert in §11 dass, wer....
- gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handeln will,
- gewerblich mit Wirbeltieren handeln will,
- ein Tierheim leiten will,
- einen Zoo leiten will,
- wer Tiere für andere trainieren will,
- wer Tiere in einer geweblichen Einrichtung pflegen will,
die Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde braucht.
Der Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz richtet sich an alle Personen, die den Regelungen des § 11 TierSchG unterliegen. Dies können sein: gewerbliche Züchter, Tierhandel, Ausstellung von Tieren, Betreiben von Tierheimen / tierheimähnlichen Einrichtungen (z.B. Auffangstationen), Mitarbeiter von derartigen Einrichtungen, Mitarbeiter im Zoofachhandel, Börsenveranstalter.
Ob Sie den Regelungen des § 11 TierSchG unterliegen, klären Sie bitte mit der für Sie zuständigen Veterinärbehörde.
Ist dies der Fall, klären Sie unbedingt vor Buchung einer Schulung / Prüfung mit Ihrer Veterinärbehörde, ob diese den VDA / DGHT-Sachkundenachweis anerkennt.