Gefahrtierschulung
Gefahrtierschulung
Gift und Riesenschlangen
Gefährliche und giftige Tiere erfreuen sich steigender Beliebtheit und beschäftigen
nicht nur die Halter, sondern auch die Behörden und in steigendem Maß.
Die Tiere müssen fachgerecht gehändelt und gesichert werden.
Dazu lernen die Teilnehmer stufengerecht und auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten die Gefahren im Umgang mit Gift- und Würgeschlangen und Trugnattern kennen.
Die Haltungs- und Lebensbedingungen werden in Theorie und Praxis an echten Gefahrtieren gezeigt und die Bedürfnisse der unterschiedlichen Tierarten werden erläutert in Bezug auf Sicherheit, Haltung, Pflege, Zucht, Rehabilitation sowie Schautierhaltung – je nachdem ob mit den Tieren umgegangen werden muss oder ob eine Haltung zu beurteilen ist.
Unsere Schulungen richten sich an Tierärzte, Vereine und Körperschaften, Feuerwehrleute und alle Interessenten, die ihr Wissen im Umgang und / oder der Haltung von Gefahrtieren aufbauen oder erweitern wollen.
Verantwortungsbewusste private Tierhalter lernen den sicheren Umgang mit echten Gefahrtieren und können nach Abschluss der Schulungen ihre theoretische und praktische Sachkundenachweisprüfung ablegen.
Diese Schulung ist geeignet für Personen, die ihre Kenntnisse in der Haltung von Gefahrtieren erweitern möchten. Sie kann ebenfalls als ergänzende Schulung (incl. Prüfung) zum Nachweis der besonderen Kenntnisse im Umgang mit Gefahrtieren dienen.
Die Schulung ersetzt keine Schulung gemäß §2 oder §11 TierSchG! Der Nachweis der Sachkunde im Bereich Gefahrtierhaltung kann hiermit gegenüber Behörden erbracht werden, sofern dies von behördlicher Seite eingefordert wird (z.B. in Bundesländern mit Regelungen zur Haltung gefährlicher Tiere).
Zugang zu der Schulung / Prüfung haben grundsätzlich nur Personen, die mindestens eine Sachkundeprüfung gem. § 2 TierSchG bestanden haben. Abweichend hiervon haben Personen Zugang, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit den Umgang mit Gefahrtieren erlernen müssen und die Haltung dieser Tiere nicht im Vordergrund steht (z.B. Behördenvertreter*innen von Feuerwehr, Polizei, Zoll sowie Tierpfleger oder auch Studenten / wissenschaftl. Mitarbeiter von biolog. / zool. Fakultäten).